Wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Liegenschaft verkaufen, nutzen Sie für die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages die Dienstleistungen eines Notars. Der Notar erstellt dabei unter anderem den Kaufvertrag, beurkundet die Vertragsunterzeichnung und meldet den Verkauf an das Grundbuchamt.
Die dabei allfallenden Notarkosten sind klar in der Basler «Verordnung über den Notariatstarif» geregelt und unabhängig vom tatsächlichen Aufwandes des Notars. Mit vielen Beispielen illustriert dieser Artikel die dabei wichtigsten Details.
Wie hoch sind die Notariatsgebühren in Basel-Stadt?
Die tatsächlichen Kosten des Notars sind abhängig vom Verkaufspreis des Grundstückes. «Grundstück» ist dabei der Sammelbegriff für zum Beispiel Land, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Wohnung im Stockwerkeigentum.
Die Gebühren sind gemäss Gebührenverordnung gestaffelt (siehe Beispiele weiter unten), bewegen sich aber auf jeden Fall zwischen mindestens Fr. 500 und maximal Fr. 50’000. Der genaue Wortlaut der Verordnung lautet wie folgt:
Übertragung von Grundeigentum:
Beschluss des Regierungsrates Basel-Stadt, festgehalten in der Verordnung über den Notariatstarif
bei Werten bis zu CHF 2 Mio. 0,25%, mindestens jedoch CHF 500,
vom Mehrbetrag über CHF 2 Mio. 0,2%,
vom Mehrbetrag über 5 Mio. 0,1% und
vom Mehrbetrag über 10 Mio. 0,075%, höchstens jedoch CHF 50’000.
Für den Verkauf eines Hauses bis zu einer Höhe von Fr. 2 Mio. bezahlen Sie 0.25% des Verkaufspreises, mindestens aber wie angesprochen Fr. 500. Dazu zwei Beispiele:
Beispiel 1 – Verkauf eines Parkplatzes für Fr. 50’000
Wenn Sie beispielsweise einen Parkplatz, Hobbyraum oder Lagerraum für Fr. 50’000 verkaufen, würden Sie ja eigentlich lediglich Fr. 125 Notarkosten bezahlen. Hier kommt nun aber die Minimumgebühr zum Zug, sodass Sie schlussendlich eine Rechnung in Höhe von Fr. 500 erhalten werden.
Beispiel 2 – Verkauf eines Hauses für 1 Million Franken
Wird ein Haus für 1 Million Schweizerfranken verkauft, so verrechnet Ihnen der Notar schlussendlich 0.25% des Verkaufspreises, das heisst insgesamt Fr. 2’500.
——————————–
Die Staffelung der Notarkosten kommt zum ersten Mal zum Zug, wenn die Liegenschaft teurer ist als Fr. 2 Millionen. Die Gebühren werden für den Mehrbetrag zwischen 2 und 5 Millionen nämlich auf 0.2% reduziert. Auch dazu wieder ein Beispiel:
Beispiel 3 – Verkauf eines Mehrfamilienhauses für 4.5 Millionen Franken
Auf die ersten beiden Millionen bezahlen Sie weiterhin die vorhin genannten 0.25 Prozent, auf den Mehrbetrag zwischen 2 und 5 Millionen, in diesem Fall also auf 2.5 Millionen, dann jedoch den reduzierten Satz. Das ergibt also Fr. 5’000 für die ersten beiden Millionen und nochmals Fr. 5’000 für die letzten 2.5 Millionen. Die Gebühren des Notars belaufen sich somit gesamthaft auf Fr. 10’000.
——————————–
Nach der ersten Staffelung hat der Gesetzgeber aber noch eine zweite Staffelung vorgesehen. Diese kommt bei Mehrbeträgen über Fr. 5 Mio. zum tragen und beträgt noch 0.1%. Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie dies in der Praxis aussehen würde:
Beispiel 4 – Verkauf einer Basler Stadtvilla für 6 Millionen Franken
Bei diesem fiktiven Verkauf einer traumhaft gelegenen Stadtvilla für 6 Millionen Franken kommen insgesamt 3 Gebührentarife ins Spiel. Zuerst wieder 0.25% auf die ersten zwei Millionen (Fr. 5’000), dann 0.2% auf die nächsten 3 Millionen (Fr. 6’000) und auf die letzte Million dann noch 0.1% (Fr. 1’000) – insgesamt verrechnet der Notar schlussendlich also Fr. 12’000.
Möchten Sie Ihre Liegenschaft verkaufen?
Seit fast 40 Jahren ist die Familie Schneider im Immobilienbereich in der Region Basel tätig. Gerne machen wir Ihnen für Ihre Liegenschaft ein Kaufangebot. Kontaktieren Sie uns jederzeit und ganz unverbindlich unter 061 303 03 66 oder per E-Mail.
Per E-Mail erreichen Sie Herrn Simon Schneider unter simon@schneider.bs
——————————–
Die dritte und letzte Gebührenstaffelung ist dann bei Mehrbeträgen über 10 Millionen und reduziert den Tarif auf 0.075%. Das letzte Beispiel illustriert dies wie folgt:
Beispiel 5 – Verkauf eines Mehrfamilienhauses für 12 Millionen Franken
Verkaufen Sie ein Mehrfamilienhaus mit vielen Wohnungen für 12 Millionen Franken wird der Notar bei der Rechnungsstellung 4 Tarifstufen berücksichtigen. Bis zu den ersten zwei Millionen 0.25% (Fr. 5’000), anschliessend 0.2% (Fr. 6’000) bis die fünfte Million erreicht ist, dann 0.1% auf fünf Millionen (Fr. 5’000) bis zur zehnten Million und für die letzten beiden Millionen schlussendlich 0.075% (Fr. 1’500).
Weitere Notarkosten
Neben den oben genannten prozentualen Gebühren gibt es aber auch weitere, nicht-tarifierte Leistungen, welche Ihnen der Notar zusätzlich in Rechnung stellen wird.
Auslagen
Darunter fallen in der Regel kleine Gebühren für Kopien, Porto, Telefon- und Bankspesen, E-Mail, Fax und/oder pdf-Scans. Aus unserer Erfahrung halten sich diese Notarkosten mit Fr. 50 bis Fr. 100 im kleinen Rahmen.
Je nach Verkaufssumme verzichten gewisse Notare auch auf die zusätzliche Verrechnung von den kleinen Auslagekosten. Dies wird teilweise mit «p.m.» vermerkt.
Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Wird beim Verkauf Ihrer Liegenschaft eine Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung vereinbart, dann besteht der Käufer in der Regel auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Bankkonto des Notars. Dieser empfängt die Anzahlung des Käufers als unabhängige Drittpartei …
Grundbuchgebühr
Das Grundbuch- und Vermessungsamt (eingegliedert in das Basler Bau- und Verkehrsdepartement) erhebt beim Verkauf der Liegenschaft ebenfalls Gebühren, die sogenannte Grundbuchgebühr. Zum Thema Grundbuchgebühren im Kanton Basel-Stadt haben wir hier einen separaten Artikel verfasst.
Das Amt stellt die Rechnung direkt an den Notar aus, welcher Ihnen die Kosten jedoch in seiner Schlussrechnung weiterverrechnet.
Mehrwertsteuer
Auf die Honorarleistungen des Notars ist auch die Mehrwertsteuer fällig. Davon ausgenommen ist die Grundbuchgebühr, diese ist nämlich MWST-frei.
Aufteilung der Notariatskosten zwischen Käufer und Verkäufer
Im Kanton Basel-Stadt ist es üblich, dass alle Gebühren (d.h. Notariatsgebühr, Auslagen, Grundbuchgebühren, etc.) hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden.
Der zweite Artikelteil wird in Kürze veröffentlicht (…)